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   BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 22/81   

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https://dejure.org/1981,3475
BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 22/81 (https://dejure.org/1981,3475)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1981 - IVa ZR 22/81 (https://dejure.org/1981,3475)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1981 - IVa ZR 22/81 (https://dejure.org/1981,3475)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 269
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 66/80

    Beschränkung des Rückgriffsanspruchs eines Sozialversicherungsträgers wegen

    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 22/81
    Soweit es um die Ansprüche der Sozialversicherungsträger der Unfallopfer geht, hat der Senat in seinem Urteil vom 27. Mai 1981 - IVa ZR 66/80 = BGHZ 80, 332 entschieden, daß der Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers gegen einen Kraftfahrzeughalter, dessen Haftpflichtversicherer wegen einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles in vollem Umfang leistungsfrei ist, auf einen Betrag von 5.000 DM beschränkt ist.

    Auch das Interesse des Klägers an der Abwehr der von den Sozialversicherungsträgern der Unfallopfer gegen ihn erhobenen Ansprüche rechtfertigt bei dieser Sachlage keine Heraufsetzung der Beschwer auf einen 40.000 DM übersteigenden Betrag, da anzunehmen ist, daß die Sozialversicherungsträger in Kenntnis der Entscheidung des Senats in BGHZ 80, 332 künftig nur noch jeweils 5.000 DM fordern werden und anderenfalls der Kläger höhere Forderungen unter Hinweis auf diese Entscheidung mit verhältnismäßig geringem Aufwand abwehren kann.

  • BGH, 13.11.1980 - IVa ZR 173/80

    Anspruch auf Gewährung eines Unfallversicherungsschutzes - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 22/81
    Dieser Umstand steht zwar einer Heraufsetzung der Beschwer nicht entgegen, weil der Antrag auch auf neue Tatsachen gestützt werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 13. November 1980 - IVa ZR 173/80 = LM Nr. 102 zu § 546 ZPO = NJW 1981, 579 = VersR 1981, 160).
  • OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

    Die Beschwer des Beklagten richtet sich nach der Höhe der angesprochenen Verurteilung in 2. Instanz (BGH VersR 1982, 269); eine Beschwer der Klägerin wäre unter ausschließlicher Berücksichtigung ihres erstinstanzlichen, unbezifferten Sachantrages zu verneinen (vgl. dazu Zöller/Gummer a.a.O. § 546 Rn. 12).
  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 239/95

    Festsetzung des Beschwerdewertes

    Allerdings kann der an das Revisionsgericht gerichtete Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer auch auf neue Tatsachen gestützt werden; diese sind vom Antragsteller glaubhaft zu machen (Senatsbeschlüsse vom 13. November 1980 - IVa ZR 173/80 - VersR 1981, 160; vom 25. November 1981 - IVa ZR 22/81 - VersR 1982, 269 und vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Neue Tatsachen 1).
  • BGH, 10.01.1996 - IV ZR 235/95

    Festsetzung der Höhe der Beschwer durch Berufungsgericht - Bewertung des

    Allerdings kann der an das Revisionsgericht gerichtete Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer auch auf neue Tatsachen gestützt werden; diese sind vom Antragsteller glaubhaft zu machen (Senatsbeschlüsse vom 13. November 1980 - IVa ZR 173/80 - VersR 1981, 160; vom 25. November 1981 - IVa ZR 22/81 - VersR 1982, 269 und vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Neue Tatsachen 1).
  • BGH, 20.02.1986 - IX ZR 146/85

    Fortbestand eines dinglichen Wohnrechts - Beurteilung des Wertes eines

    Es ist sein Interesse an der Abänderung des Urteils maßgebend (BGHZ 23, 205; BGH, Beschl. v. 25. November 1981 - IVa ZR 22/81, VersR 1982, 269; Beschl. v. 14. Februar 1973 - V ZR 179/72, LM ZPO § 3 Nr. 47).
  • BGH, 24.10.1984 - IVb ZR 20/84

    Vorliegen einer Rechtsstreitigkeit vermögensrechtlicher Art - Anspruch auf

    Für den Wert der Beschwer ist maßgeblich, inwieweit das Berufungsurteil die Partei beschwert, sie also durch den Urteilstenor belastet wird (BGH Beschluß vom 25. November 1981 - IVa ZR 22/81 - VersR 1982, 269).
  • BGH, 07.10.1991 - II ZR 181/91

    Herstellung von Einzelteilen für die Produktion des Gemeinschuldners - Grenzen

    Die Beschwer der Beklagten ist danach zu bemessen, womit sie der Tenor des angefochtenen Urteils belastet (BGH, Beschl. v. 25. November 1981 - IVa ZR 22/81, VersR 1982, 269; Stein/Jonas/Grunsky, 20. Aufl. ZPO, § 546 Rdn. 22; Zöller/Schneider, 16. Aufl. ZPO, § 546 Rdn. 12), wobei die Obergrenze regelmäßig der Streitwert der Berufungsinstanz bildet (Stein/Jonas/Grunsky a.a.O. Rdn. 23).
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